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Für das Institut für Pathologie und Molekulare Diagnostik suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (8 Std./Woche), zunächst für ein Jahr befristet, eine Studentische Hilfskraft (m/w/d). 

Ihre Aufgaben

  • Einfache Datenabfrage
  • Archivarbeit

Ihr Profil

  • Zeitliche und örtliche Flexibilität
  • Bereitschaft an der Entwicklung von Datenmanagement/Organisation/Verwaltung 
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit

Unser Angebot

  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen 
  • Mitarbeit in aufgeschlossenen und kollegialen Team
  • Vergütung nach Tarifvertrag TV-L je nach Qualifizierung und Berufserfahrung einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung) 
  • Strukturiertes Einarbeitungskonzept und eine angemessene Einarbeitungszeit
  • Beratungs- und Informationsangebot im Familienbüro zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Unterstützung in der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung durch individuelle Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in der eigenen Akademie
  • Attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie Yoga-Kurse, Fitnessangebote und vieles mehr
  • Mitarbeitervergünstigungen in diversen Unternehmen

Kontakt

Herr Prof. Dr. Bruno Märkl 
Direktor des Instituts für Pathologie und Molekulare Diagnostik 
0821/400-2150

Bewerbungsfrist

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen bis zum 11.12.2025 hoch und schicken Sie die Bewerbung ab.

Wir freuen uns auf Sie!

Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.