Für unser Team in der I. Medizinischen Klinik suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit, zunächst für zwei Jahre befristet (mit Option auf Verlängerung), eine Studienassistenz (m/w/d) / Study Nurse (m/w/d).
Das Universitätsklinikum Augsburg ist eine der jüngsten und zugleich eine der größten Universitätskliniken Deutschlands. Wir vereinen nahezu alle Fachrichtungen der Medizin unter einem Dach. Die große Bandbreite an universitärer Spitzenmedizin, höchste Versorgungsqualität und wegweisende Forschung und Lehre eröffnen unseren Mitarbeitenden zahllose Entwicklungsmöglichkeiten – und bietet Ihnen eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Bringen Sie Ihr Wissen ein – und werden Sie Teil eines einzigartigen Teams, das medizinische Exzellenz mit Menschlichkeit verbindet.
Für unser Team in der I. Medizinischen Klinik suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit, zunächst für zwei Jahre befristet (mit Option auf Verlängerung), eine Studienassistenz (m/w/d) / Study Nurse (m/w/d).
Als Studienassistenz bilden Sie das organisatorische Rückgrat unserer klinischen Studien. Sie tragen maßgeblich zur effizienten Durchführung und sorgfältigen Dokumentation unserer Forschungsprojekte bei. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
Frau Dr. Sabine Haberl
Studienkoordinatorin Studienzentrum I. Med
0821/400-2855
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen bis zum 07.08.2026 hoch und schicken Sie die Bewerbung ab.
Wir freuen uns auf Sie!
Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.